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Bundes-Kulturpass jetzt auch für junge Geflüchtete ab 18. Jahren erhältlich

Einführung alternativer Bestätigungsmethode eröffnet mehr Zugang zu kultureller und allgemeiner Bildung

Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Mit dem "KulturPass" können alle jungen Menschen, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, auf kulturelle Entdeckungstour gehen. Der Bund stellt ihnen dafür ein Budget von 200 Euro zur Verfügung, das sie für Kinobesuche, Eintrittskarten, Bücher und anderes mehr nutzen können. Die Nutzungszeit beträgt zwei Jahre ab Erhalt.


Für die online-Registrierung waren neben der App oder Browser-Plattform bisher auch ein Ausweisdokument mit online-Funktion notwendig. Junge Geflüchtete, die sich noch im Asylverfahren befinden oder geduldet werden, waren bislang ausgeschlossen, denn ihre Duldung oder Aufenthaltsgestattung haben keine online-Funktion. Die Bundesregierung hat jetzt über die Stiftung Digitale Chancen eine alternative Form der Verifizierung eingeführt.

Um sich digital in der KulturPass-App oder im Browser zu registrieren, wird eines der folgenden drei Dokumente benötigt:

* Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige)
* eID Karte (für EU Bürger*innen)
* Elektronischer Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland)

Unter www.kulturpass.de können sich Kulturanbietende weiterhin registrieren und dort beispielsweise Tickets für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger und Noten gehören zum Angebot. Die Kosten für die abgerufenen Angebote werden den Anbietenden im Nachgang erstattet.

Der "KulturPass" geht auf die Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zurück.

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